Gesetzliche Hintergründe

Aufbauseminare für Fahranfänger

Das Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF), im Volksmund Nachschulung genannt, wird von der jeweils für den Wohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Straßenverkehrsamt) angeordnet. Das wiederfährt Ihnen in der Führerschein-Probezeit bereits bei einem A- oder zwei B-Verstößen.

Diese Bewährungszeit wird bei Erteilung einer Fahrerlaubnis im Regelfall für die ersten zwei Jahre festgelegt. Ausgenommen hiervon sind die Klassen L, M, S und T. Mit der Anordnung einer Teilnahme an einem Aufbauseminar verlängert sich die Probezeit um zwei weitere Jahre, also erweitert sie sich auf insgesamt vier Jahre. Bei den Auffälligkeiten in der Probezeit, die zur Teilnahme an einem Aufbauseminar führen unterscheidet der Gesetzgeber Verstöße, die in Kategorie A und Verstöße, die in Kategorie B eingeteilt werden.

Ein Verstoß nach A, das sind schwere Zuwiderhandlungen (siehe Liste auf verkehrsportal.de), führt sofort zur Anordnung eines Aufbauseminares. Bei weniger schweren Zuwiderhandlungen, Verstöße nach B, wird erst beim zweiten Mal, nämlich bei der 2. Eintragung im Kraftfahrt-Bundesamt, die Teilnahme am Seminar angeordnet. Generell werden alle Ordnungswidrigkeiten ab genau 40 € Bußgeld mit mindestens einem eingetragenen Punkt in Flensburg entsprechend sanktioniert.

Aufbauseminare für Fahranfänger

Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils mindestens 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet. Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht. Die Teilnahme am Seminar muss zur festgesetzten Frist erfolgen.

Damit Sie Ihren festgesetzten Termin erfüllen können, haben wir Rostocker Fahrschulen uns in einer Zentralvergabestelle für Aufbauseminare zusammengetan. Somit ist es Ihnen möglich, sofort an einem angeordneten Seminar teilzunehmen. Mit Abschluss des Seminares erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst erteilt werden, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Fahreignungsseminar

Ziel des neuen Fahreignungsseminars (FES) ist es, die Verkehrssicherheit zu verbessern.
Im neuen Bewertungssystem sind folgende Maßnahmen anzuwenden:
Vormerkung: bei einem Punktestand von 1 – 3 Punkten  (es erfogt keine Mitteilung an den   Fahrerlaubnisinhaber)
Ermahnung: bei einem Punktestand von 4 – 5 Punkten ( erfolgt schriftlich durch die Behörde, bei einer freiwilligen Teilnahme an  einem FES kann 1 Punkt abgezogen werden)
Verwarnung: bei einem Punktestand von 6 . 7  Punkten ( schriftliche Verwarnung durch die Behörde mit dem Hinweis auf die freiwillige Teilnahme an einem FES, jedoch ohne Punkteabzug
– Entziehung der Fahrerlaubnis bei einem Punktestanf von 8 bzw. mehr Punkten

Das FES besteht aus einem verkehrspädagogischen Teil von 2 x 90 Min. in der Fahrschule ( 1 bis 6 Teilnehmer) und einem verkehrspsychologischen Teil mit zei Einzel – Sitzungen von jeweils 75 Min Dauer.

Damit Sie Ihren festgesetzten Termin erfüllen können, haben wir Rostocker Fahrschulen uns in einer Zentralen Verteilerstelle für Aufbauseminare ASF und FES zusammengetan. Somit ist es Ihnen möglich sofort an einem angeordneten Seminar teilzunehmen. Mit Abschluss des Seminars erhält jeder Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Aufbauseminare für Fahranfänger

Das Aufbauseminar wird von einer dazu lizenzierten Fahrschule mit einer Gruppe von mindestens sechs, höchstens zwölf Teilnehmern durchgeführt und besteht aus fünf Teilen: vier Theorie-Sitzungen von jeweils mindestens 135 Minuten Dauer und einer Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung, welche mindestens 30 Minuten dauert und mit jeweils bis zu drei Teilnehmern stattfindet. Im Rahmen des Aufbauseminares werden unter anderem die Verstöße der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung gesucht. Die Teilnahme am Seminar muss zur festgesetzten Frist erfolgen.

Damit Sie Ihren festgesetzten Termin erfüllen können, haben wir Rostocker Fahrschulen uns in einer Zentralvergabestelle für Aufbauseminare zusammengetan. Somit ist es Ihnen möglich, sofort an einem angeordneten Seminar teilzunehmen. Mit Abschluss des Seminares erhält jeder Teilnehmer eine Bescheinigung, die bei der entsprechenden Verwaltungsbehörde eingereicht werden muss.

Wird das Seminar vom Führerscheininhaber innerhalb der von der Verwaltungsbehörde festgesetzten Frist nicht erfolgreich abgeschlossen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Eine neue Fahrerlaubnis kann erst erteilt werden, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachgewiesen wird.

Termine ASF-Seminare

24.03.2023, Beginn: 18.00 Uhr
Fahrschule Maltzahn